Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2453
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2453
Artikel 1 ZAGMonAwVÄndV ... § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG - Vermögensstatus -: STZAG ( Anlage 1 ), 2. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG ... durch die Angabe „20. Geschäftstag" ersetzt. 4. Die Anlagen 1 bis 5 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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