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Anlage 3 - ZAG-Monatsausweisverordnung (ZAGMonAwV)

V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3591 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2453
Geltung ab 31.10.2009; FNA: 7610-16-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV - Zahlungsvolumen -



WAZAG Monatsausweis - Zahlungsvolumen -, Seite 1 (BGBl. 2018 S. 2462)


WAZAG Monatsausweis - Zahlungsvolumen -, Seite 2 (BGBl. 2018 S. 2463)






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 ZAGMonAwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
vom 13.12.2018 BGBl. I S. 2453

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 ZAGMonAwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ZAGMonAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGMonAwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ZAGMonAwV Einreichungsverfahren und Einreichungstermin (vom 20.12.2018)
... gemäß § 3 ZAGMonAwV - Weitere Angaben -: WAZAG ( Anlage 3 ). Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz ... Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen. (2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2453
Anhang ZAGMonAwVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 4)
...  Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV - ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2453
Artikel 1 ZAGMonAwVÄndV
... gemäß § 3 ZAGMonAwV - Weitere Angaben -: WAZAG ( Anlage 3 )." bb) In Satz 2 wird das Wort „Zahlungsinstitute" durch das Wort ... durch die Angabe „20. Geschäftstag" ersetzt. 4. Die Anlagen 1 bis 5 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...