interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Artikel 1 ZIEVÄndV ... zu verfügen, der mindestens genauso hoch wie die Summe der in den §§ 8 und 9 genannten Erfordernisse ist." 12. Der bisherige § 6b wird § 8 und die ... 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6" ersetzt. 13. Der bisherige § 6c wird § 9 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Das ... durch das Wort „Eigenmittelanforderungen" ersetzt. 14. Nach dem neuen § 9 wird folgender Abschnitt 4 eingefügt: „Abschnitt 4 Kriterien für die ... durch das Wort „Eigenmittelanforderung" ersetzt. 18. Der bisherige § 9 wird § 14. 19. Die Anlage (Meldebogen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen ...
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