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Zitierungen von § 13 ZahlPrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ZahlPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZahlPrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV
... § 11 Ermittlung der Eigenmittel § 12 Eigenmittel § 13 Solvabilitätskennzahl". f) Nach der Angabe zu § 13 werden die folgenden ... § 13 Solvabilitätskennzahl". f) Nach der Angabe zu § 13 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Unterabschnitt 2a Absicherung ... Instrumente des Ergänzungskapitals anhand deren Fälligkeit." 16. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „Zahlungsinstitut" ... durch das Wort „Eigenmittelquote" ersetzt. 17. Nach § 13 wird folgender Unterabschnitt 2a eingefügt: „Unterabschnitt 2a Absicherung ...
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