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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Angelegenheiten von Besoldung und Amtsbezügen sowie des Kindergeldes (ZustAnOBMWi k.a.Abk.)

A. v. 29.09.2009 BGBl. I S. 3658 (Nr. 70); aufgehoben durch III. A. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2333
Geltung ab 05.02.2009; FNA: 2030-14-168 Beamte
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II.



Nach § 127 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt die Vertretung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der Personalkostenbetreuung übertragen. Entsprechendes gilt für Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit in Kindergeldangelegenheiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.

 
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