Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechZahlV)

V. v. 02.11.2009 BGBl. I S. 3680 (Nr. 72); zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 3 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 31.10.2009; FNA: 4101-16 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
|

§ 2 Formblätter



Institute im Sinn des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes haben abweichend von § 266 des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung der Bilanz das Formblatt 1 (Anlage 1) und abweichend von § 275 des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 2 (Staffelform - Anlage 2) zu verwenden.





 

Frühere Fassungen von § 2 RechZahlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2619
aktuell vorher 30.04.2011Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
vom 01.03.2011 BGBl. I S. 288
aktuellvor 30.04.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 RechZahlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 RechZahlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechZahlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 RechZahlV Konzernrechnungslegung
... den Konzernabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 30 entsprechend ...
§ 32 RechZahlV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... Aufsichtsrats bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses 1. entgegen § 2 in Verbindung mit §§ 9, 10 Satz 1, 2 oder Satz 4, §§ 11 bis 18, 19 Satz 1, ...
Anlage 1 RechZahlV (zu § 2) Formblatt 1 (vom 21.12.2018)
Anlage 2 RechZahlV (zu § 2) Formblatt 2 (vom 30.04.2011)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2619
Anhang RechZahlVÄndV zu Artikel 1 Nummer 16
... 1 (zu § 2 ) Formblatt 1  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 9 2. EGeldRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
... § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)" ersetzt. 3. In § 2 , § 8 Satz 1 und § 14 Satz 1 wird das Wort „Zahlungsinstitute" jeweils durch ... 30. April 2011 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden." 12. Anlage 1 (zu § 2 ) - Formblatt 1 - wird wie folgt geändert: a) In den Aktivposten 1 bis 4, jeweils ... davon aus der Ausgabe von E-Geld ...... Euro". 13. In Anlage 2 (zu § 2 ) - Formblatt 2 - wird jeweils in den Posten 1 bis 25, jeweils in Buchstabe a, das Wort ...

Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2619
Artikel 1 RechZahlVÄndV
... des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anzuwenden." 3. In § 2 wird die Angabe „2a" durch die Angabe „3" ersetzt. 4. § 3 ... durch die Angabe „17" ersetzt. 9. In § 11 Satz 3 wird die Angabe „ § 2 Absatz 3 " durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 10. In § 14 Satz 1 ...