Bewerberinnen und Bewerber können eingestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen des
Bundesbeamtengesetzes und der
Kriminallaufbahnverordnung erfüllen und den besonderen gesundheitlichen Anforderungen gerecht werden, die an Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst gestellt werden. Zusätzlich sollen die Bewerberinnen und Bewerber ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachweisen und die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 02.02.2015 BGBl. I S. 98