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Anlage 5 - Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlGDV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-7-5 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 5 (zu § 7)


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2002 S. 3298)



 

Zitierungen von Anlage 5 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 FahrlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FahrlGDV Preisaushang nach § 19 des Fahrlehrergesetzes
... den Aushang ist das Muster nach Anlage 5 zu ...