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Zitierungen von § 2 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FahrlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FahrlGDV Übergangsbestimmungen (vom 18.04.2008)
... worden sind, bleiben gültig. Fahrlehrerscheine, die dem Muster der Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 in der bis zum Ablauf des 17. April 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen bis zum ...
Anlage 1.1 FahrlGDV (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein (vom 30.07.2008)
Anlage 1.2 FahrlGDV (zu § 2 Abs. 1)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 11.04.2008 BGBl. I S. 727
Artikel 1 1. FahrlGDVÄndV
... worden sind, bleiben gültig. Fahrlehrerscheine, die dem Muster der Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 in der bis zum Ablauf des 17. April 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen bis zum ... bis zum 1. April 2009 weiter ausgefertigt werden." 3. Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1.1 (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter ... Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1.1 (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein Zusammenhängend auf gelbem, glattem ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 6 4. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... S.1)" ersetzt. b) Satz 2 wird gestrichen. 2. Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Im Muster Fahrlehrerschein wird das Wort ...
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