interne Verweise§ 2 FahrlGDV Fahrlehrerschein ... Der Fahrlehrerschein muß den Mustern nach Anlage 1.1 und 1.2 entsprechen. Dies gilt nicht für Fahrlehrerscheine der Bundeswehr, der Bundespolizei ...
§ 17 FahrlGDV Übergangsbestimmungen (vom 18.04.2008) ... Muster ausgefertigt worden sind, bleiben gültig. Fahrlehrerscheine, die dem Muster der Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 in der bis zum Ablauf des 17. April 2008 geltenden Fassung entsprechen, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 11.04.2008 BGBl. I S. 727
Artikel 1 1. FahrlGDVÄndV ... Muster ausgefertigt worden sind, bleiben gültig. Fahrlehrerscheine, die dem Muster der Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 in der bis zum Ablauf des 17. April 2008 geltenden Fassung entsprechen, ... dürfen bis zum 1. April 2009 weiter ausgefertigt werden." 3. Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Anlage 1.1 (zu § 2 Abs. 1) ... 3. Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Anlage 1.1 (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein Zusammenhängend auf gelbem, ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/913/v12848.htm