Tools:
Update via:
§ 1 - Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)
V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3824 (Nr. 76); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Geltung ab 04.12.2009; FNA: 2030-2-30-3 Beamte
|
Geltung ab 04.12.2009; FNA: 2030-2-30-3 Beamte
|
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Personen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften V. v. 16. August 2021 BGBl. I S. 3582 m.W.v. 20. August 2021
Anzeige
Frühere Fassungen von § 1 LBAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 20.08.2021 | Artikel 3 Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 16.08.2021 BGBl. I S. 3582 |
aktuell vorher | 01.08.2021 | Artikel 14 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021 BGBl. I S. 2250 |
aktuell vorher | 12.01.2016 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung vom 05.01.2016 BGBl. I S. 6 |
aktuell | vor 12.01.2016 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 LBAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LBAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LBAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 14 BeamtRÄndG 2021 Folgeänderungen
... eingefügt und wird die Angabe „Abs. 1 und §" gestrichen. (6) In §§ 1 , 2 Absatz 3 Nummer 1 und § 11 Absatz 2 Satz 1 der ...
Verordnung zur Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 6
Artikel 1 LBAVÄndV Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Eine Qualifikation nach § 1 wird auf Antrag als Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst anerkannt, wenn ... angefügt: „(4) Abweichend von Absatz 1 wird eine Qualifikation nach § 1 auf Antrag als Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst mit partiellem Zugang zu ...
Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Artikel 3 BLRFoV Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 1 Persönlicher ... wird die Angabe zu § 1 durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 1 Persönlicher Geltungsbereich § 1a Regelungsgegenstand". 2. ... 1 Persönlicher Geltungsbereich § 1a Regelungsgegenstand". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 ... § 1a Regelungsgegenstand". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 Persönlicher Geltungsbereich Diese ... 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „ § 1 Persönlicher Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die in § 7 ... 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „Qualifikation nach § 1 " werden durch die Wörter „Berufsqualifikation nach den Absätzen 1 bis 3" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9130/a165245.htm