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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWBNBBer k.a.Abk.)
Berichtigung
In der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
In § 120 Absatz 2 ist die Angabe „§§ 72, 73" durch die Angabe „§§ 71a, 72, 73" zu ersetzen.
In § 120 Absatz 2 ist die Angabe „§§ 72, 73" durch die Angabe „§§ 71a, 72, 73" zu ersetzen.
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