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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWBNBBer k.a.Abk.)

B. v. 04.12.2009 BGBl. I S. 3850 (Nr. 77); Geltung ab 13.07.2005

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 13. Juli 2005 GWB § 120

In der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

In § 120 Absatz 2 ist die Angabe „§§ 72, 73" durch die Angabe „§§ 71a, 72, 73" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag Dr. Jungbluth