In der
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom
15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
In §
120 Absatz 2 ist die Angabe „§§
72,
73" durch die Angabe „§§
71a,
72,
73" zu ersetzen.