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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2008 (2. FinAusglG2008DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2008



Für das Ausgleichsjahr 2008 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg 8.308.673.370,15 Euro
für Bayern 9.672.403.458,99 Euro
für Berlin 3.515.869.696,34 Euro
für Brandenburg 3.491.730.588,62 Euro
für Bremen 511.300.373,56 Euro
für Hamburg 1.366.484.403,00 Euro
für Hessen 4.689.199.385,75 Euro
für Mecklenburg-Vorpommern 2.582.022.329,93 Euro
für Niedersachsen 7.989.089.155,29 Euro
für Nordrhein-Westfalen 13.882.148.214,63 Euro
für Rheinland-Pfalz 3.320.261.101,54 Euro
für das Saarland 1.050.977.127,05 Euro
für Sachsen 6.226.492.897,83 Euro
für Sachsen-Anhalt 3.586.540.984,00 Euro
für Schleswig-Holstein 2.679.230.113,86 Euro
für Thüringen 3.434.451.233,72 Euro.




 

Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2008DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2008DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 2. FinAusglG2008DV Abschlusszahlungen für 2008
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen sowie ...