Erste Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (1. StrabBlPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.12.2009 BGBl. I S. 3854, 2010 I 940; Geltung ab 19.12.2009
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), der durch Artikel 248 Nummer 5 Buchstabe a der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

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Artikel 1


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Dezember 2009 StrabBlPV § 2, § 4, § 7, § 20

Die Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung vom 29. Juli 1988 (BGBl. I S. 1554), die durch Artikel 29 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Der Nummer 1 werden die Wörter „oder diesen vergleichbaren Beschäftigten" angefügt.

bb)
In Nummer 2 werden

aaa)
die Wörter „höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes" durch die Wörter „höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes" ersetzt und

bbb)
die Wörter „oder diesen vergleichbaren Beschäftigten" angefügt.

cc)
Das Wort „drei" wird durch das Wort „fünf" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Verwaltungsdienstes" die Wörter „oder ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" eingefügt.

2.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Nummer 1 werden die Wörter „oder ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" angefügt.

b)
In Nummer 2 werden

aa)
die Wörter „höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes" durch die Wörter „höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes" ersetzt und

bb)
die Wörter „oder ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" angefügt.

3.
In § 7 wird nach dem Wort „Antrag" das Wort „einmalig" eingefügt.

4.
Dem § 20 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Dabei werden Dezimalstellen bis 0,49 abgerundet und ab 0,50 aufgerundet."


Text in der Fassung der Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung B. v. 12. Juli 2010 BGBl. I S. 940 m.W.v. 19. Dezember 2009

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2009.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer



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