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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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II. Vertretung - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ZustAnOBMELV k.a.Abk.)
A. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3883 (Nr. 79); aufgehoben durch § 5 A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 2030-14-170 Beamte
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Geltung ab 01.01.2010; FNA: 2030-14-170 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
Nach § 127 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich widerruflich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter Abschnitt I genannten Behördenleiterinnen und Behördenleitern, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind.
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