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IV. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ZustAnOBMELV k.a.Abk.)

A. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3883 (Nr. 79); aufgehoben durch § 5 A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 2030-14-170 Beamte
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IV. Schlussvorschriften


IV. ändert mWv. 1. Januar 2010 BMLWidKlagAnO BMLWidKlagAnO BMinVELWidAnO

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. Die Anordnung tritt an die Stelle der Allgemeinen Anordnungen zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

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im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. März 1995 (BGBl. I S. 427),

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im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26. Juni 1997 (BGBl. I S. 1819),

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im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3669).

Die Allgemeinen Anordnungen vom 27. Juli 2000 (BGBl. I S. 1346) und vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 814) bleiben unberührt.