Eingangsformel - Blutspende-Pandemieverordnung (BluPanV)

V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3946 (Nr. 80)
Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben; FNA: 2121-51-52 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte

Eingangsformel



Auf Grund des § 79 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/135/EG der Kommission vom 3. November 2009 mit vorübergehenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Eignungskriterien für die Spender von Vollblut und Blutbestandteilen in Anhang III der Richtlinie 2004/33/EG im Zusammenhang mit der Gefahr eines durch die Influenza-A(H1N1)-Pandemie verursachten Versorgungsengpasses (ABl. L 288 vom 4.11.2009, S. 7).



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