Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (1. FSPersAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3972 (Nr. 81); Geltung ab 31.12.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, 4a und 5 sowie Absatz 4b Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes, von denen die Nummern 4a und 4b durch Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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