Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2020 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse (KKInsoHaftV k.a.Abk.)

V. v. 04.01.2010 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Geltung ab 14.01.2010; FNA: 860-5-39 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 171d Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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