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§ 1 - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4676
Geltung ab 22.03.2010; FNA: 2129-8-1-3 Umweltschutz
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Geltung ab 22.03.2010; FNA: 2129-8-1-3 Umweltschutz
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen, mit Ausnahme von Feuerungsanlagen zur Verbrennung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr.
- 1.
- Feuerungsanlagen, die nach dem Stand der Technik ohne eine Einrichtung zur Ableitung der Abgase betrieben werden können, insbesondere Infrarotheizstrahler,
- 2.
- Feuerungsanlagen, die dazu bestimmt sind,
- a)
- Güter durch unmittelbare Berührung mit heißen Abgasen zu trocknen,
- b)
- Speisen durch unmittelbare Berührung mit heißen Abgasen zu backen oder in ähnlicher Weise zuzubereiten,
- c)
- Alkohol in Kleinbrennereien mit einer jährlichen Erzeugung von nicht mehr als 10 Hektoliter Alkohol und einer jährlichen Betriebszeit von nicht mehr als 20 Tagen herzustellen oder
- d)
- Warmwasser in Badeöfen zu erzeugen,
- 3.
- Feuerungsanlagen, von denen nach den Umständen zu erwarten ist, dass sie nicht länger als während der drei Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen V. v. 13. Juni 2019 BGBl. I S. 804 m.W.v. 20. Juni 2019
Frühere Fassungen von § 1 1. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.06.2019 | Artikel 2 Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 13.06.2019 BGBl. I S. 804 |
aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 16 Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG) vom 10.03.2017 BGBl. I S. 420 |
aktuell | vor 01.01.2018 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 1. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 1. BImSchV Brennstoffe
... In Feuerungsanlagen nach § 1 dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden: 1. Steinkohlen, nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
§ 3 GEG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... im Sinne des § 2 Nummer 3, offenen Kaminen nach § 2 Nummer 12 und Badeöfen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38) in der jeweils geltenden Fassung, 15. ...
§ 71g GEG Anforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse (vom 01.01.2024)
... Betreiber einer Feuerungsanlage im Sinne von § 1 Absatz 1 und § 2 Nummer 5 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen hat bei der ...
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 19 SchfHwG Führung des Kehrbuchs (vom 01.12.2020)
... Standort und ihre Zuweisung zur Abgasanlage; 3. die nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 und die nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vorgeschriebenen und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 16 BfBAG Änderung von Rechtsverordnungen
... „gemäß § 204 der Brennereiordnung" gestrichen. (4) § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die durch Artikel 77 der Verordnung vom 31. August 2015 ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... im Sinne des § 2 Nummer 3, offenen Kaminen nach § 2 Nummer 12 und Badeöfen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38) in der jeweils geltenden Fassung,". gg) ... zur Nutzung von fester Biomasse Der Betreiber einer Feuerungsanlage im Sinne von § 1 Absatz 1 und § 2 Nummer 5 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen hat bei der ...
Gesetz zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1341
Artikel 4 GewRÄndG Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
... Bescheid festsetzen, welche Schornsteinfegerarbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3 oder der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ... die Durchführung der Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3 oder nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen von ...
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 804
Artikel 2 44. BImSchVEV Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... 18 wird wie folgt gefasst: d) „§ 18 (weggefallen)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird vor dem Punkt am Ende folgender ...
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