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§ 11 - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4676
Geltung ab 22.03.2010; FNA: 2129-8-1-3 Umweltschutz
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Geltung ab 22.03.2010; FNA: 2129-8-1-3 Umweltschutz
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§ 11 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen V. v. 13. Juni 2019 BGBl. I S. 804 m.W.v. 20. Juni 2019
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Frühere Fassungen von § 11 1. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.06.2019 | Artikel 2 Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 13.06.2019 BGBl. I S. 804 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 1. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 1. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 1. BImSchV Anwendungsbereich (vom 20.06.2019)
... Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr. (2) Die §§ 4 bis 20 sowie die §§ 25 und 26 gelten nicht für 1. Feuerungsanlagen, die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 804
Artikel 2 44. BImSchVEV Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: b) „§ 11 (weggefallen)". c) Die ... a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: b) „ § 11 (weggefallen) ". c) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst: d) „§ ... „unter 1 Megawatt" ersetzt. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 4. § 11 wird aufgehoben. 5. § 13 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 6. § 14 ...
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