Tools:
Update via:
Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (EGZugErschwG k.a.Abk.)
G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Geltung ab 23.02.2010, abweichend siehe Artikel 4
| |
Geltung ab 23.02.2010, abweichend siehe Artikel 4
| |
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 96 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „und verwenden" werden gestrichen und nach dem Wort „Abschnitt" die Wörter „oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes" eingefügt.
- bb)
- Die folgenden Sätze werden angefügt:
„Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen."
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig."
- 2.
- § 149 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen G. v. 22. Dezember 2011 BGBl. I S. 2958 m.W.v. 29. Dezember 2011
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(3) Artikel 1 dieses Gesetzes tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg
Der Bundesminister des Innern
Schäuble
Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ursula von der Leyen
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg
Der Bundesminister des Innern
Schäuble
Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ursula von der Leyen
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9194/index.htm