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Zitierungen von § 6 EAPatV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EAPatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EAPatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 11 DesignGuaÄndG Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
... 6 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht ... 2014 (BGBl. I S. 18) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 6 Form der Ausfertigungen und Abschriften (1) Wird die Abschrift eines elektronischen ...
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt
V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3906
Artikel 3 ERVDPMAVEV Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
... oder qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen wird." 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „eine ...
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