Dritte Verordnung zur Änderung der BVL-Übertragungsverordnung (3. BVLÜVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.03.2010 BGBl. I S. 251 (Nr. 10); Geltung ab 10.03.2010
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 2 Absatz 1b des BVL-Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084), der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (BGBl. I S. 1669) eingefügt worden ist:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. März 2010 BVLÜV § 1

In § 1 Satz 1 der BVL-Übertragungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2009 (BGBl. I S. 1220), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3230) geändert worden ist, werden

1.
in Nummer 6 am Ende ein Komma und

2.
folgende Nummer 7:

„7.
mit den zuständigen Behörden und sonstigen Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie Drittländern zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1a Nummer 2 und 3 des BVL-Gesetzes"

eingefügt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. März 2010.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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