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§ 2 - Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten (AfögLTAV k.a.Abk.)
V. v. 22.09.1971 BGBl. I S. 1606
Geltung ab 01.07.1970; FNA: 2212-1-4 Bildung, Wissenschaft und Forschung
Geltung ab 01.07.1970; FNA: 2212-1-4 Bildung, Wissenschaft und Forschung
§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die Auszubildenden an den in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätten erhalten Ausbildungsförderung wie Schüler von Berufsfachschulen.
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