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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes (1. DirektZahlVerpflGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. April 2010.

 
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