Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste auf das Land Niedersachsen (OsteÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 540 (Nr. 20)
Geltung ab 01.07.2010; FNA: 940-9-30 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

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§ 1



Die Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste von der Nordostkante des Mühlenwehres in Bremervörde (km 0,00) bis Oste-km 69,360 verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht auf das Land Niedersachsen über.

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§ 2


§ 2 wird in 5 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 WaStrG Anlage 1

In Nummer 41 der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, werden in Spalte 3 die Wörter „Nordostkante des Mühlenwehres Bremervörde" durch die Wörter „210 m oberhalb der Achse der Straßenbrücke über das Ostesperrwerk (km 69,360)" ersetzt.

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§ 3



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer



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