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Zitierungen von § 21 NotFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 NotFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 5 NotBRMoG Änderung der Notarfachprüfungsverordnung
... und Prüfer" durch das Wort „Prüfenden" ersetzt. 11. In § 21 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Prüferinnen und Prüfern" durch das Wort ...
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246
Artikel 2 NotAktVVEV Änderung der Notarfachprüfungsverordnung
... nach Ablauf von etwa 90 Minuten durch eine angemessene Pause zu unterbrechen." 6. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Aufbewahrungsfristen (1) ... Pause zu unterbrechen." 6. § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Aufbewahrungsfristen (1) Zeugnisse und Bescheide über das Ergebnis der ...
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