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§ 10d - Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestGErgG k.a.Abk.)
G. v. 07.08.1956 BGBl. I S. 707; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 09.08.1956; FNA: 801-3 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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Geltung ab 09.08.1956; FNA: 801-3 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 10d
§ 10d wird in 10 Vorschriften zitiert
(1) Die Delegierten wählen die Aufsichtsratsmitglieder, die nach § 6 Abs. 1 Vertreter von Gewerkschaften sind, in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die in § 10c Abs. 1 bestimmte Zeit.
(2) Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der Gewerkschaften, die im Konzern vertreten sind. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so findet abweichend von Absatz 1 Mehrheitswahl statt. In diesem Falle muß der Wahlvorschlag mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat zu wählen sind.
Zitierungen von § 10d Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10d MontanMitbestGErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MontanMitbestGErgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MontanMitbestGErgG
... fallen, so gelten für das herrschende Unternehmen die §§ 5 bis 13. Ist das herrschende Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so findet ...
§ 4 MontanMitbestGErgG (vom 01.07.2021)
... (Gesamtbetriebsräten) der Konzernunternehmen und abhängigen Unternehmen sowie den nach § 10d Absatz 2 Satz 1 im Konzern vertretenen Gewerkschaften mitzuteilen. (6) Die Absätze 1 bis 5 sind ...
§ 5 MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015)
... wobei an die Stelle des § 6 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes die §§ 6 bis 10i dieses Gesetzes treten; für seine Abberufung gilt § 11 Abs. 3 des ...
§ 7 MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015)
... die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte gelten die §§ 8 bis 10g und 10i. (2) Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Konzerns mit in ...
§ 10h MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015)
... 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend. Für die Wahl sind die §§ 10c bis 10g mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Delegierten die ...
§ 10k MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015)
... Niemand darf die Wahlen nach den §§ 8, 10c, 10d und 10h behindern. Insbesondere darf niemand in der Ausübung des aktiven und passiven ...
§ 10m MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015)
... nur ein Sprecherausschuss besteht, der Sprecherausschuss, 6. jede nach § 10d Abs. 2 vorschlagsberechtigte Gewerkschaft, 7. das zur gesetzlichen Vertretung berufene ...
§ 16 MontanMitbestGErgG
... Die §§ 5 bis 13 sind auf das herrschende Unternehmen erst anzuwenden, 1. wenn in sechs ... bisher ein Mitbestimmungsrecht hatten, nicht mehr anwendbar ist. (2) Die §§ 5 bis 13 sind auf das herrschende Unternehmen nicht mehr anzuwenden, wenn in sechs ...
Zitat in folgenden Normen
Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 96 AktG Zusammensetzung des Aufsichtsrats (vom 15.12.2023)
... und aus weiteren Mitgliedern, bei Gesellschaften, für die die §§ 5 bis 13 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes gelten, aus Aufsichtsratsmitgliedern der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 6 BGleiNRG Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
... 7 vorschlagsberechtigten Spitzenorganisationen der" durch die Wörter „§ 10d Absatz 2 Satz 1 im Konzern vertretenen" ersetzt. 2. In § 5 Absatz 3 Satz 2 ...
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