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§ 18 - Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestGErgG k.a.Abk.)
G. v. 07.08.1956 BGBl. I S. 707; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 09.08.1956; FNA: 801-3 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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Geltung ab 09.08.1956; FNA: 801-3 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 18
Im Fall des § 8 Abs. 3 Satz 4 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes sind auf das Verfahren des Oberlandesgerichts die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts findet ein Rechtsmittel nicht statt.
Text in der Fassung des Artikels 34 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) G. v. 23. Juli 2013 BGBl. I S. 2586 m.W.v. 1. August 2013
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Frühere Fassungen von § 18 Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 34 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2586 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 100 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 |
aktuell vorher | 25.04.2006 | Artikel 194 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 BGBl. I S. 866 |
aktuell | vor 25.04.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18 Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 MontanMitbestGErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MontanMitbestGErgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 136 GNotKG Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (vom 01.01.2021)
... 11. die §§ 18 bis 24 der Verfahrensordnung für Höfesachen, 12. § 18 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie und 13. § 65 Absatz 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 34 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
... 18 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den ...
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 194 1. BMJBBG Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
... In der Überschrift des Artikels 2 und in § 18 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der ...
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