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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoTechnAusbV k.a.Abk.)
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Ausbildungen gliedern sich wie folgt:
- 1.
- für beide Ausbildungsberufe in gemeinsame Qualifikationen über zwölf Monate im ersten Ausbildungsjahr,
- 2.
- für jeden Ausbildungsberuf in spezifische Qualifikationen sowie
- 3.
- im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin in die Fachrichtungen
- a)
- Vermessung,
- b)
- Bergvermessung.
Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GeoTechnAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GeoTechnAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 GeoTechnAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1: 1. Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und ... B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Informations- und Kommunikationssysteme der Geomatik: 1.1 ... Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und ...
§ 9 GeoTechnAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1: 1. Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und ... B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Ganzheitliche Prozesse des Vermessungswesens und des ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Vermessung nach § 3 Nummer 3 Buchstabe a: 1. Liegenschaftskataster und Grundbuch, 2. Bauordnung, ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bergvermessung nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b: 1. Anfertigen und Nachtragen von bergmännischem Risswerk, ... Abschnitt E Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und ...
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