Die Ausbildungsberufe
- 1.
- Geomatiker/Geomatikerin,
- 2.
- Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin
werden nach §
4 Absatz 1 des
Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.
Die Ausbildungen dauern jeweils drei Jahre.
Die Ausbildungen gliedern sich wie folgt:
- 1.
- für beide Ausbildungsberufe in gemeinsame Qualifikationen über zwölf Monate im ersten Ausbildungsjahr,
- 2.
- für jeden Ausbildungsberuf in spezifische Qualifikationen sowie
- 3.
- im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin in die Fachrichtungen
- a)
- Vermessung,
- b)
- Bergvermessung.