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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GeoTechnAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GeoTechnAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 GeoTechnAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Gegenstand der Berufsbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 ) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
§ 11 GeoTechnAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
§ 12 GeoTechnAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
... zugrunde zu legen. (2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
§ 14 GeoTechnAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
... zugrunde zu legen. (2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9298/v166669.htm