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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin (RevjAusbVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 18. Mai 2010 (BGBl. I S. 631) ist wie folgt zu berichtigen:
§ 5 Absatz 4 Nummer 1 muss wie folgt lauten:
Im Auftrag Andreas Heym
§ 5 Absatz 4 Nummer 1 muss wie folgt lauten:
- „1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Daten zu Wildbeständen und zur Entwicklung von Lebensräumen aufbereiten,
- b)
- Lebensräume von Wildtieren unter Berücksichtigung der Ansprüche unterschiedlicher Wildarten und Standortfaktoren bewerten,
- c)
- die Anwesenheit von Wildtieren erkennen,
- d)
- Maßnahmen zur Gestaltung von Lebensräumen für Wildtiere umsetzen
Im Auftrag Andreas Heym
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