interne Verweise§ 1 1. ÜblG ... 3. die Aufwendungen für die Kriegsfolgenhilfe (§§ 7 bis 13); für die in § 7 Abs. 2 Ziff. 3 genannten Personen trägt der Bund nur 80 vom ... 3 genannten Personen trägt der Bund nur 80 vom Hundert der Fürsorgekosten (§§ 8 bis 10), 4. die Aufwendungen für die Umsiedlung Heimatvertriebener ...
§ 12 1. ÜblG ... die Kriegsfolgenhilfe-Empfängern nach anderen Richtsätzen oder Richtlinien (§ 8 ) gewährt werden als den übrigen Empfängern der öffentlichen ...
§ 13 1. ÜblG ... die in § 7 genannten Personengruppen, 2. die in den §§ 8 bis 12 aufgeführten Fürsorgekosten näher zu ...
§ 14a 1. ÜblG ... erhalten, oder wenn sie hilfsbedürftig im Sinne der Fürsorgepflichtverordnung (§ 8 ) sind. (2) Kosten der Auswanderung sind die Kosten des Transportes vom bisherigen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/933/v13074.htm