Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (2. PflSchSachkVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen

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auf Grund des § 10 Absatz 3 Satz 2 auch in Verbindung mit § 22 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512) die Bundesregierung und

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auf Grund des § 10a Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342) geändert worden ist, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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