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Zweites Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (2. LuftHaftRHG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. August 2010 LuftVG § 45, § 46, § 47, § 72

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 45 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „100.000 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „113.100 Rechnungseinheiten" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird die Angabe „100.000 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „113.100 Rechnungseinheiten" ersetzt.

2.
In § 46 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „4.150 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „4.694 Rechnungseinheiten" ersetzt.

3.
In § 47 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „1.000 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „1.131 Rechnungseinheiten" ersetzt.

4.
Dem § 72 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Die durch das Zweite Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1126) geänderten §§ 45 bis 47 gelten nicht, wenn der Vertrag, aus dem die Luftbeförderung geschuldet wurde, vor dem 11. August 2010 geschlossen wurde."


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. August 2010.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberger

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer