§ 12 - Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)

V. v. 06.08.2010 BGBl. I S. 1142 (Nr. 42)
Geltung ab 14.08.2010; FNA: 7620-1-3 Notenbanken

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1979 (BAnz. Nr. 6 vom 10. Januar 1980), die zuletzt durch den Beschluss vom 3. September 1998 (BAnz. S. 16.640) geändert worden sind, außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. August 2010.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed