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Frühere Fassungen von § 7 AuslZuschlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2023Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
vom 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 162
aktuell vorher 01.07.2021 (27.01.2022)Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
vom 25.01.2022 BGBl. I S. 96
aktuellvor 01.07.2021 (27.01.2022)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

 
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