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Synopse aller Änderungen der AuslZuschlV am 01.07.2010
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2010 durch Artikel 1 der 2. AuslZuschlVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AuslZuschlV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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AuslZuschlV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2010 geltenden Fassung | AuslZuschlV n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2010 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1393 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Bemessungsgrundlage für den Auslandszuschlag und Zuordnung der Dienstorte zu den Zonenstufen | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 1a Lebenspartnerschaft |
§ 2 Zuschlag zum Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 1 Satz 5 des Bundesbesoldungsgesetzes § 3 Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung § 4 Erhöhter Auslandszuschlag § 5 Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete § 6 Erhöhter Auslandszuschlag für weitere Berechtigte § 7 Inkrafttreten Schlussformel Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1) Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 3) | |
§ 1a (neu) | § 1a Lebenspartnerschaft |
Die Vorschriften dieser Verordnung, die sich auf Ehegatten oder Verheiratete beziehen, gelten entsprechend für Lebenspartner. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9400/v176677-2010-07-01.htm