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§ 7a - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (GntDAIVVDV)

V. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1214 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 18
Geltung ab 27.08.2010; FNA: 2030-7-5-3 Beamte
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§ 7a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 7a GntDAIVVDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025 (24.01.2025)Artikel 3 Verordnung zur Anpassung der Vorbereitungsdienste des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 18
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 5 Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
vom 15.12.2022 BGBl. I S. 2862
aktuell vorher 25.03.2020 (19.08.2021)Artikel 5 Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
vom 22.07.2021 BGBl. I S. 3552
aktuellvor 25.03.2020 (19.08.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7a GntDAIVVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a GntDAIVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GntDAIVVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung der Vorbereitungsdienste des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 18
Artikel 3 GKrimDVDVuaÄndV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 1a und 7a gestrichen. 2. § 1a wird aufgehoben. 3. § 4 wird wie folgt ... Lehrveranstaltungen des Präsenz- und des Fernstudiengangs genutzt werden." 6. § 7a wird aufgehoben. 7. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 6a ...

Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3552
Artikel 5 BMIVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
...  b) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 7a Nutzung digitaler Lehrformate". 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... ein Semester einer berufspraktischen Studienzeit." 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Nutzung digitaler Lehrformate Bis zum 31. ... 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „ § 7a Nutzung digitaler Lehrformate Bis zum 31. Dezember 2022 können nach Entscheidung ...

Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2862
Artikel 5 2. BMIVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
... „31. Dezember 2024" ersetzt. 3. In § 6 Absatz 4a, § 7 Absatz 3a, § 7a , § 11 Absatz 6a und 7a, § 12 Absatz 4a und 8 sowie § 13 Absatz 1a und 2a Satz 1 ...