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Änderung § 7 GntDAIVVDV vom 01.04.2014

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§ 7 GntDAIVVDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2014 geltenden Fassung
§ 7 GntDAIVVDV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2862
(Textabschnitt unverändert)

§ 7 Studieninhalte, Module


(Text alte Fassung)

(1) Die Studieninhalte werden in interdisziplinären Modulen vermittelt.

(2)
Die Module verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte:

1.
Grundstudium

Modul 1:
Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns

Modul 2:
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (I)

Modul 3:
Volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Modul 4:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Organisation und Informationsverarbeitung

Modul 5:
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Psychologie, Soziologie, Pädagogik) und Englisch

2.
Hauptstudium I

Modul 6: Staat
und Europa (I)

Modul 7: Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (II)

Modul 8: Ökonomisches Verwaltungshandeln

Modul 9: Steuernde Verwaltung (I)

Modul 10: Arbeit und Personal
in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (I)

Modul 11: Wahlpflichtbereich

3. Praktikum I

Modul 12: Berufspraktische Studienzeiten (I)

4. Hauptstudium II

Modul 13: Staat und Europa (II)

Modul 14: Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (III)

Modul 15: Ökonomische Verwaltungsentscheidungen

Modul 16: Steuernde Verwaltung (II)

Modul 17: Arbeit und Personal
in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (II)

Modul 18: Wahlpflichtbereich

5. Praktikum II

Modul 19: Berufspraktische Studienzeiten (II)

6. Hauptstudium III

Modul 20: Staat und Europa (III)


Modul 21: Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (IV)

Modul 22: Steuernde Verwaltung (III)

(3)
Die Studierenden müssen aus den Angeboten für die Wahlpflichtbereiche in den Modulen 11 und 18 jeweils eine Lehrveranstaltung mit einem rechtswissenschaftlichen, einem wirtschaftswissenschaftlichen und einem fremdsprachlichen Schwerpunkt wählen.

(4) Der Studienverlauf und die Inhalte der Module richten sich nach dem Modulhandbuch für
den Diplom-Studiengang 'Verwaltungsmanagement' der Fachhochschule. Die Module sind Gegenstand eines systematischen Qualitätsmanagements und werden regelmäßig evaluiert.

(5)
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.

(Text neue Fassung)

(1) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Die Inhalte der Module richten sich nach dem Modulhandbuch in der jeweils bei Aufnahme des Studiums geltenden Fassung. Es sind alle Module zu absolvieren.

(2) Im
Grundstudium sind Module in den folgenden Kompetenzbereichen zu absolvieren:

1.
Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns,

2.
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

3.
Volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

4.
Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Organisation und Informationsverarbeitung,

5.
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns und Englisch.

(3) Im
Hauptstudium sind Module in den folgenden Kompetenzbereichen zu absolvieren:

1. Verfassungsrechtliche
und europarechtliche Rahmenbedingungen der Bundesverwaltung,

2. Öffentlich-rechtliches Handeln
in der Bundesverwaltung,

3. Privatrechtliches Handeln in der Bundesverwaltung,

4. Betriebswirtschaft in der Bundesverwaltung,

5. Finanzen in der Bundesverwaltung,

6. Personal in der Bundesverwaltung,

7. Interkulturelles Handeln in der Bundesverwaltung.


(3a)
Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 - abweichend von den Absätzen 2 und 3 - Lehrveranstaltungen zu den Kompetenzbereichen oder Teile der Lehrveranstaltungen in ein anderes Semester verschoben werden, und zwar auch in ein Semester einer berufspraktischen Studienzeit.

(4)
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.