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Zitierungen von § 4 AAÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AAÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AAÜG Grundsätze der Überführung
... Vom 1. Januar 1992 an sind die Regelungen dieser Versorgungssysteme unbeschadet des § 4 Abs. 4 insoweit nicht mehr anzuwenden. (2a) Die in Versorgungssystemen nach Anlage 1 ... Vom 1. Juli 1993 an sind die Regelungen der Versorgungssysteme unbeschadet des § 4 Abs. 4 insoweit nicht mehr anzuwenden. (3) Beruht ein Anspruch auf Zusatzrente auf ...
§ 10 AAÜG Vorläufige Begrenzung von Zahlbeträgen
... nach Anlage 2 Nr. 1 bis 3 oder die Summe der Zahlbeträge der Leistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 werden einschließlich des Ehegattenzuschlags vom Ersten des auf die ...
§ 11 AAÜG Anpassung von Versorgungsleistungen aufgrund vorzeitiger Entlassung (vom 23.06.2006)
... gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2. Neben Renten im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ...
§ 13 AAÜG Einstellung von Leistungen
... werden folgende Leistungen nicht mehr gewährt: 1. Renten nach § 4 Abs. 2 aus dem Sonderversorgungssystem nach Anlage 2 Nr. 4, wenn gleichzeitig eine Rente nach den ...
§ 14 AAÜG Übergangsregelungen für Versorgungssysteme nach Anlage 1 Nr. 23 bis 27
... 1. Januar 1992 bis zum 30. Juni 1993, ist die Rente vom Rentenbeginn an neu zu berechnen. § 4 Abs. 4 findet Anwendung. Unterschreitet der Monatsbetrag der neu berechneten Rente den ... einschließlich der Rente aus der Rentenversicherung oder den sich bei Anwendung von § 4 Abs. 4 ergebenden Monatsbetrag, wird der höhere Betrag solange gezahlt, bis die neu ...
 
Zitat in folgenden Normen

2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), wird wie folgt geändert: 1. § 4 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In. Satz 1 wird das Datum „31. Dezember ...
Artikel 2 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten auf Antrag entsprechend in den Fällen des § 4 Abs. 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes." 9. Die ...
Artikel 11 2. AAÜG-ÄndG Übergangsregelung
... der Rentenversicherung/Überleitungsanstalt Sozialversicherung nach den §§ 4 , 10 und 11 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, die am 28. April 1999 ...

AAÜG-Änderungsgesetz (AAÜG-ÄndG)
G. v. 11.11.1996 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1824), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 4 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt: „Die Sätze 1 und 2 sind auch bei ...

AAÜG-Erstattungsverordnung
V. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 999; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 15 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 1 AAÜGErstV Erstattungsfähige Aufwendungen (vom 01.01.2016)
... 7. Leistungen, die nach § 307b Abs. 4 bis 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes besitzgeschützt sind,  ...
§ 2 AAÜGErstV Berechnung der Erstattungsbeträge bei Renten und sonstigen Leistungen (vom 01.07.2024)
... ist bei Leistungen nach § 307b Abs. 4 bis 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 4 Abs. 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes auch der Betrag, der zusätzlich zu der Rente aufgrund der aus einem Zusatz- oder ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 302a SGB VI Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Bergmannsvollrenten (vom 01.07.2017)
... 1991 geltenden Vorschriften des Beitrittsgebiets vorliegen. Bei einer nach § 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes als Invalidenrenten überführten Leistung gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die ...
§ 310b SGB VI Neufeststellung von Renten mit überführten Zeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
... anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten auf Antrag entsprechend in den Fällen des § 4 Abs. 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ...