interne Verweise§ 5 AAÜG Pflichtbeitragszeiten (vom 01.01.2020) ... versicherte Verdienst (§ 256a Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) zugrunde gelegt; §§ 6 und 7 sind anzuwenden. (4) Eine Beitragserstattung liegt nicht vor, wenn sie ...
§ 8 AAÜG Verfahren zur Mitteilung der Überführungsdaten ... oder Arbeitseinkommen oder die Daten mitzuteilen, die sich nach Anwendung von §§ 6 Abs. 2 und 3 sowie 7 ergeben. (3) Der Versorgungsträger hat dem Berechtigten den ... ist, auszugehen, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte vor, daß dieses nicht zutrifft. § 6 Abs. 5 und 6 ist nur anzuwenden, soweit ein Verdienst nicht auf andere Weise festgestellt werden ...
Zitat in folgenden Normen2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ... Abs. 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch festgestellt worden ist." 2. In § 6 werden in Absatz 1 Satz 1 die Wörter „zu dem jeweiligen Betrag" durch die ... das Wort „sowie" durch das Wort „oder" und die Angabe „§§ 6 und 7" durch die Angabe „§§ 6 Abs. 2 und 3 sowie 7" ersetzt. ... und die Angabe „§§ 6 und 7" durch die Angabe „§§ 6 Abs. 2 und 3 sowie 7" ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 13 2. AAÜG-ÄndG Inkrafttreten ... Rentenbescheid noch nicht bindend war. (7) Mit Wirkung vom 1. Juli 1993 treten § 6 Abs. 2 und 3 sowie Anlage 4 und 5 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ... Dies gilt nicht für Personen, die in den Geltungsbereich der Anlage 7 zu § 6 Abs. 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes in der Fassung des ...
AAÜG-Änderungsgesetz (AAÜG-ÄndG)
G. v. 11.11.1996 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ... für eine Wiedereinbeziehung in das Versorgungssystem." 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt: ... das Wort Er" ersetzt. c) In Absatz 7 Satz 2 wird die Angabe § 6 Abs. 6" durch die Angabe § 6 Abs. 5 und 6" ersetzt. 5. In § 9 ... c) In Absatz 7 Satz 2 wird die Angabe § 6 Abs. 6" durch die Angabe § 6 Abs. 5 und 6" ersetzt. 5. In § 9 Abs. 1 Nr. 2 wird Satz 2 gestrichen. ... Anlage 4 wird wie folgt gefaßt: Anlage 4 Jahresarbeitsentgelt nach § 6 Abs. 2 Kalenderjahr Betrag in DM ...
Artikel 6 AAÜG-ÄndG Übergangsvorschriften ... zugrunde liegen, für die als Verdienst ein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nach § 6 Abs. 2 oder 3 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes in der am 31. ...
Fremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8a FRG ... 5 Abs. 3 Satz 2 als eingetreten gilt, dadurch ergibt, daß das Entgelt, welches nach § 6 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes für die dort jeweils genannten ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 19 BTHG Weitere Änderungen zum Jahr 2018 (vom 25.07.2017) ... 2 wird die Angabe „145" durch die Angabe „228" ersetzt. (9) In § 6 Absatz 1 Satz 3 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606, 1677), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 19. ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08 - (zu § 6 Absatz 2 Nummer 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes)
B. v. 04.08.2010 BGBl. I S. 1157
Entscheidung BVerfGE20100706b ... - 1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 6 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus ...
Zitate in aufgehobenen TitelnRentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz (Rü-ErgG)
G. v. 24.06.1993 BGBl. I S. 1038; aufgelöst durch Artikel 167 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 16 Rü-ErgG Übergangsvorschriften ... Neufeststellungsgrund liegt auch vor, wenn den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst ein nach § 6 Abs. 2 oder 3 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes festgestelltes ...
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