interne Verweise§ 1 AAÜG Geltungsbereich ... dieser Verlust als nicht eingetreten. (2) Zusatzversorgungssysteme sind die in Anlage 1 genannten Systeme. (3) Sonderversorgungssysteme sind die in Anlage 2 genannten ...
§ 2 AAÜG Grundsätze der Überführung ... werden zum 31. Dezember 1991 geschlossen. (2) Die in Versorgungssystemen nach Anlage 1 Nr. 1 bis 22 und Anlage 2 erworbenen Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen wegen ... 4 Abs. 4 insoweit nicht mehr anzuwenden. (2a) Die in Versorgungssystemen nach Anlage 1 Nr. 23 bis 27 erworbenen Ansprüche und Anwartschaften nach Absatz 2 Satz 1 werden zum 30. ...
§ 5 AAÜG Pflichtbeitragszeiten (vom 01.01.2020) ... etwas anderes bestimmt ist. Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 17 sind Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufes, für die nach dem Ausscheiden aus dem ...
§ 14b AAÜG Überprüfung von bestandskräftigen Bescheiden ... Überführung von Ansprüchen oder Anwartschaften aus Versorgungssystemen nach Anlage 1 oder Anlage 2 Nr. 1 bis 3 und Bescheide über die Feststellung von Ansprüchen nach dem ... Buch Sozialgesetzbuch, denen Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nach Anlage 1 oder Anlage 2 Nr. 1 bis 3 zugrunde liegen, die am 23. Juni 2004 unanfechtbar waren und die auf ...
§ 15 AAÜG Erstattung von Aufwendungen (vom 01.01.2021) ... 2 sowie in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen für die Zusatzversorgungssysteme nach Anlage 1 Nr. 1 bis 22 von den Ländern im Beitrittsgebiet erstattet. Der von den Ländern im ... an den Bund zu erstattende Anteil an den Aufwendungen für die Zusatzversorgungssysteme nach Anlage 1 Nummer 1 bis 22 verringert sich von 60 vom Hundert auf 50 vom Hundert ab dem Jahr 2021. (3) ...
Zitat in folgenden NormenAAÜG-Änderungsgesetz (AAÜG-ÄndG)
G. v. 11.11.1996 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ... angefügt Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 17 sind Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufes, für die nach dem Ausscheiden ... (2) Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 2, 3 oder Nr. 19 bis 27 oder Anlage 2 Nr. 1 bis 3 bis zum 17. März 1990, in denen eine ... 3 in der bis zum 30. Juni 1993 geltenden Fassung weiter anzuwenden." 10. In Anlage 1 Nr. 17 werden die Wörter in staatlichen Einrichtungen" durch die Wörter ...
AAÜG-Erstattungsverordnung
V. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 999; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 65
§ 4 AAÜGErstV Erfassung der Aufwendungen (vom 01.01.2020) ... nachzuweisen für Leistungen aus den - Zusatzversorgungssystemen nach Anlage 1 Nr. 1 bis 22 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz in jeweils einer Summe zusammengefaßt, - Sonderversorgungssystemen nach Anlage ... eines Jahres auch die Anzahl der Zahlfälle für die Zusatzversorgungssysteme nach der Anlage 1 Nr. 1 bis 22 und Nr. 23 bis 27 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz jeweils in einer Summe zusammengefaßt und für die Sonderversorgungssysteme nach Anlage ...
Anlage AAÜGErstV (zu § 2 Absatz 6) Anteilswerte nach § 2 Absatz 6 (vom 01.07.2024) ... Ost Bereich West Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 1 - 22 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,964007 % ... 0,964007 % 0,025288 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 23 - 26 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,001992 % ... 0,001992 % 0,000246 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 27 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,039842 % ... Ost Bereich West Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 1 - 22 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 1,301967 % ... 1,301967 % 0,030701 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 23 - 26 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,007310 % ... 0,007310 % 0,000302 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 27 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,048652 % ...
Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Fremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8a FRG ... der Zeit, in der sie eine Tätigkeit ausgeübt haben, wegen der sie einem in Anlage 1 oder Anlage 2 Nr. 1 bis 3 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes genannten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung
V. v. 26.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 65
Artikel 1 3. AAÜGErstVÄndV Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung ... Ost Bereich West Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 1 - 22 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,964007 % ... 0,964007 % 0,025288 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 23 - 26 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,001992 % ... 0,001992 % 0,000246 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 27 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,039842 % ... Ost Bereich West Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 1 - 22 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 1,301967 % ... 1,301967 % 0,030701 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 23 - 26 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,007310 % ... 0,007310 % 0,000302 % Zusatzversorgung nach Anlage 1 Nummer 27 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz 0,048652 % ...
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
G. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2072
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