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Artikel 8 - Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts (GasNZVEV 2010 k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. September 2010 UVP-V Bergbau § 1, § 4

Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Januar 2008 (BGBl. I S. 85) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird nach Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a.
Untergrundspeicher für

a)
Erdgas mit einem Fassungsvermögen von

aa)
1 Milliarde Kubikmeter oder mehr auf Grund einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,

bb)
100 Millionen Kubikmeter bis weniger als 1 Milliarde Kubikmeter auf Grund einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,

b)
Erdöl, petrochemische oder chemische Erzeugnisse mit einem Fassungsvermögen von

aa)
200.000 Tonnen oder mehr,

bb)
50.000 Tonnen bis weniger als 200.000 Tonnen auf Grund einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,

cc)
10.000 Tonnen bis weniger als 50.000 Tonnen auf Grund einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung;".

2.
Dem § 4 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Die am 9. September 2010 bereits begonnenen Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 Nummer 6a sind nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen."



 

Zitierungen von Artikel 8 Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 GasNZVEV 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GasNZVEV 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866
Artikel 2 OffshoreBergRÄndV Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
... bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) geändert worden ist, wird wie folgt ...