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Zitierungen von § 6 Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 VersStaatsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersStaatsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 VersStaatsV Abfindung
... aus den Bezügen (§ 5), den in vollen Monaten ausgedrückten Dienstzeiten (§ 6 ) und einem Bemessungssatz. Der Bemessungssatz ist vom Lebensalter der wechselnden Person ...
§ 11 VersStaatsV Dienstherrenwechsel ohne laufende Erstattungen nach § 107b BeamtVG
... den berechtigten Dienstherrn zu leisten. (2) Die Abfindung wird nach §§ 4 bis 6 mit folgenden Maßgaben berechnet: 1. Abweichend von § 4 Abs. 3 sind die ... vor, die die Voraussetzungen nach § 107b BeamtVG erfüllen, sind abweichend von § 6 die Zeiten bei anderen zahlungspflichtigen Dienstherren nicht zu berücksichtigen. ...
§ 12 VersStaatsV Erneuter Dienstherrenwechsel nach Inkrafttreten des Staatsvertrages
... vom letzten abgebenden Dienstherrn zu leistenden Abfindung bestimmt sich nach §§ 4 bis 6 mit der Maßgabe, dass ihm abweichend von § 6 die Zeiten nicht zugerechnet werden, ... bestimmt sich nach §§ 4 bis 6 mit der Maßgabe, dass ihm abweichend von § 6 die Zeiten nicht zugerechnet werden, für die eine Abfindung nach Satz 1 geleistet wird; ...
§ 13 VersStaatsV Quotelung ohne Erstattungspflicht nach § 107b BeamtVG
... des § 107b BeamtVG in der jeweiligen Fassung nicht erfüllen, sind abweichend von § 6 die Zeiten, die bei den nicht erstattungspflichtigen Dienstherren abgeleistet wurden, den zur ...
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