Tools:
Update via:
Artikel 1 - Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (VersStaatsVG k.a.Abk.)
G. v. 05.09.2010 BGBl. I S. 1288, 1404 (Nr. 48)
Geltung ab 14.09.2010, abweichend siehe Artikel 6; FNA: 2030-34 Beamte
| |
Geltung ab 14.09.2010, abweichend siehe Artikel 6; FNA: 2030-34 Beamte
| |
Artikel 1 Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Dem am 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(gesamter Text des Vertrags siehe Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
(gesamter Text des Vertrags siehe Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 VersStaatsVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersStaatsVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 VersStaatsVG Inkrafttreten (vom 22.10.2010)
... Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9419/a167786.htm